Online Broker Kosten richtig vergleichen: Analyse der Preisverzeichnisse

Orderentgelte, Börsengebühren, Depotpauschalen, Kursversorgung und mehr

Online Broker stellen ihren Kunden eine Vielzahl unterschiedlicher Gebühren in Rechnung. Um verschiedene Anbieter überhaupt sinnvoll vergleichen zu können, müssen Anleger die typischen Gebührenmodelle und Zusatzkosten kennen. Ein Überblick über die Online Broker Kosten in Deutschland auf Basis einer Odyssee durch die Preisverzeichnisse.

  • Gebührenmodell I: 5 € + 0,25 % + X + Fremdspesen
  • Gebührenmodell II: 20 € + Fremdspesen
  • Gebührenmodell III: 20 € bis 2.000 € Volumen, 50 € >2.000 €
  • Gebührenmodell IV: 0,01 € pro Aktie, mindestens 10 €
  • Gebührenmodell V: Wie I-IV mit Rückvergütung z.B. als Free Trades
Inhaltsverzeichnis

    1. Depotgebühren

    Die meisten Anleger achten im Brokervergleich primär auf Depotgebühren. Marktüblich sind hier etwa 0-200 € pro Jahr. Einige Broker verzichten ohne Bedingungen auf Depotgebühren, andere verlangen dafür eine bestimmte Mindestanzahl an Transaktionen bzw. Sparplanausführungen oder (im Wege einer Stichtagsregelung) einen bestimmten Depotbestand. Bietet ein Broker neben dem Wertpapiergeschäft auch weitere Bankprodukte an, kann die Depotgebühr mitunter auch bei gleichzeitiger Führung eines Girokontos entfallen.

    Die pauschalen Depotgebühren sind nur dann ein wirklich wichtiges Vergleichskriterium (Aktiendepot Kosten), wenn relativ selten gehandelt wird. Für aktive Trader mit 50 oder mehr Transaktionen pro Jahr spielen die Ordergebühren eine sehr viel größere Rolle. Auf dem deutschen Markt finden sich verschiedene, grob skizzierte Typen von Gebührenmodellen, die nachfolgend beispielhaft vorgestellt werden sollen.

    sbroker-depotgebühren-bedingungen

    Screenshot: Bedingungen für den Verzicht auf Depotgebühren bei s-broker

    Gebührenmodell I: 5 € + 0,25 % + X + Fremdspesen

    Das Gebührenmodell I sieht eine aus mehreren Komponenten zusammengesetzte Ordergebühr vor. Typischerweise wird eine Grundgebühr mit einer volumenabhängigen Provision kombiniert: Zum Beispiel nach dem Muster „5 € + 0,25 %“, wobei entweder nur die volumenabhängige Provision oder die Summe aus Grundgebühr und Provision mit einer unteren Obergrenze versehen wird.

    Zusätzlich wird ein Handelsplatzentgelt erhoben. Mit diesem können die Börsengebühren abgegolten sein – zwingend ist dies jedoch nicht. Einige Broker erheben das Handelsplatzentgelt zusätzlich zu den durch die Börse in Rechnung gestellten Fremdspesen. Für Orders über die elektronische Handelsplattform Xetra beträgt das Handelsplatzentgelt typischerweise 0,80 €-3,0 €.

    Viele Broker erheben über das Handelsplatzentgelt die deutlich höheren Ordergebühren für den Handel an ausländischen Börsenplätzen. Anstelle von 1-2 € an Inlandsbörsen fallen zum Beispiel 30 € für den Handel an europäischen Börsen oder in den USA an.

    Gebührenmodell II: 20 € + Fremdspesen

    Das Gebührenmodell II sieht eine pauschale Ordergebühr vor, zu der die durch die Börse in Rechnung gestellten Fremdspesen addiert werden. Mittlerweile gibt es einige Broker, die offensiv mit einer pauschalen Ordergebühr werben, diese aber mit einer zusätzlich zu den Fremdspesen berechneten, hausinternen Abwicklungspauschale kombinieren. Diese Pauschale kann durchaus 30-50 % der explizit beworbenen Ordergebühr ausmachen.

    Gebührenmodell III: 20 € bis 2.000 € Volumen, 50 € >2.000 €

    Das Gebührenmodell III sieht eine mehrstufige und vom Transaktionsvolumen abhängige Staffel vor. So können zum Beispiel Orders mit einem Markt- bzw. Ausführungswert bis 2.000 € mit 20 €, Orders mit einem Marktwert von über 2.000 bis unter 10.000 € mit 30 € und über 10.000 € hinausgehende Orders mit 50 € abgerechnet werden.

    Gebührenmodell IV: 0,01 € pro Aktie, mindestens 10 €

    Das Gebührenmodell IV ist ein angelsächsisches Gebührenmodell, das insbesondere über Zweigniederlassungen britischer Broker auf den deutschen Markt gefunden hat. Die Ordergebühr wird pro gehandelter Aktie berechnet und typischerweise sehr niedrig angesetzt. So kann zum Beispiel eine Gebühr in Höhe von 0,01 € bzw. US-Dollar pro Aktie berechnet werden. Nahezu immer wird allerdings eine Mindestgebühr in Höhe von zum Beispiel 5 € bzw. US-Dollar angesetzt. Anleger, die sehr häufig an den US Märkten handeln, können ihre Online Broker Kosten durch den Wechsel zu einem Broker mit diesem Gebührenmodell am stärksten reduzieren.

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    Screenshot: Gebührenmodell bei LYNX

    Gebührenmodell V: Wie I-IV mit Rückvergütung z. B. als Free Trades

    Prinzipiell könnte jedes der vier vorgenannten Gebührenmodelle mit einer Art Rückvergütung kombiniert werden, die an die Handelsaktivität oder die Liquidität gebunden ist. Zu den bekanntesten Vertretern das Gebührenmodell V zählt die onvista bank, die in einem Tarif monatlich so bezeichnete FreeBuys gutschreibt. Die Anzahl der gutgeschrieben FreeBuys reicht von 2-30 pro Monat, wobei die genaue Anzahl vom durchschnittlichen Guthaben auf dem Verrechnungskonto im jeweiligen Vormonat abhängt. FreeBuys können zum Kauf von Wertpapieren ohne Ordergebühr eingesetzt werden.

    2. Konditionen im außerbörslichen Handel – regulär und mit Sonderaktionen

    Sehr viele Online Broker unterhalten einen außerbörslichen Handel mit Emittenten von strukturierten Produkten sowie Handelshäusern, über die außerbörslich Aktien gehandelt werden können. Meistens werden Ordergebühren im außerbörslichen Handel genauso abgerechnet wie im Börsenhandel. Fremdspesen fallen naturgemäß nicht an, hausinternen Abwicklungspauschalen dagegen (häufig in reduzierter Form) schon.

    Neben den regulären Konditionen im außerbörslichen Handel sind insbesondere Sonderpreisaktionen mit Emittenten für die effektiven Online Broker Kosten von Anlegern relevant. Wer häufig mit Produkten eines bestimmten Emittenten oder aus einer bestimmten Gattung handelt, sollte auf No Fee- und Flat Fee-Aktionen achten. Wichtig: Niedrigere Gebühren im außerbörslichen Handel bieten nur dann einen Mehrwert, wenn sie nicht durch weitere Geld/Brief-Spannen im Vergleich zum Referenzmarkt kompensiert werden.

    3. Konditionen für Wertpapiersparpläne und im Fondsgeschäft

    Die Kosten klassischer Investmentfonds bestehen aus dem Ausgabeaufschlag und den laufenden Verwaltungsgebühren. Letztere lassen sich nicht über Online Broker, sondern nur durch den Erwerb der Fonds über spezialisierte Fondsvermittler und Honorarberater reduzieren. Die regulären Ausgabeaufschläge der Kapitalanlagegesellschaft in Höhe von zumeist 5-6 % sind dagegen im wesentlichen Phantasiepreise. Privatanleger sollen von ihrem Online Broker einen Rabatt in Höhe von mindestens (!) 50 % auf das reguläre Agio verlangen. Besser sind 100 % auf die gesamte Produktpalette. Einzelne Broker sind dazu übergegangen, im Fondsgeschäft ganz auf Ausgabeaufschläge zu verzichten und im Direkthandel mit der Fondsgesellschaft die Ordergebühren des Wertpapierhandels anzuwenden.

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    Screenshot maxblue: Produktliste für Sparpläne mit AA

    Bei Sparplänen in klassischen Investmentfonds fallen grundsätzlich dieselben Kosten an wie bei einer Einmalanlage. Anders bei Sparplänen Aktien, Zertifikaten und ETFs/ETPs: Hier verlangen Broker für jede Ausführung des Sparplans eine Gebühr. Diese kann aus einer ausschließlich vom Volumen der Sparrate abhängigen Provision oder einer Provision und einer Grundgebühr bestehen.

    4. Kosten im Handel von CFDs

    Die Kosten im Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) LINK ZU RATGEBER 34 setzen sich aus expliziten Kommissionen sowie dem Broker Spread zusammen. Der Broker Spread ist der Teil des durch den Anleger tatsächlich gezahlten Spreads, der nicht durch die Geld/Brief-Spanne der Referenzbörse erklärbar ist. Notiert eine Aktie an der Börse zum Beispiel mit 10,15 zu 10,22 €, beträgt der Marktwert 0,07 €. Notiert der Broker einen CFD auf dieselbe Aktie zum gleichen Zeitpunkt mit 10,10 zu 10,27 €, beläuft sich der Broker Spread auf 0,10 €.

    Einige CFD Broker verzichten ganz auf einen Broker Spread: Entweder indem dieser für einen klar definierten Katalog von Aktien ausgeschlossen wird oder indem ein DMA-Marktmodell zur Anwendung kommt, bei dem Differenzkontrakte auf Basis der tatsächlichen Börsenkurse abgerechnet werden. In beiden Fällen verlangen Broker Kommissionen wie zum Beispiel 0,1 % des Transaktionsvolumens oder 4 € + 0,01 %.

    5. Fazit:

    Die Kosten im Handel über Online Broker setzen sich aus pauschalen Depotentgelten, Ordergebühren und ggf. Kosten für Realtimekurse und Profi-Software zusammen. Die Ordergebühren bestehen häufig aus mehreren Komponenten und sind im Handel an ausländischen Börsenplätzen fast immer höher als im Inland.

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