DEGIRO Steuern: Welche Abgaben erfolgen beim Handel mit Aktien, Fonds & Co?

DEGIRO Risikohinweis

Wer in Deutschland mit Finanzinstrumenten handelt, der muss hierfür Steuern zahlen. Dabei macht der Gesetzgeber generell keinen Unterschied zwischen Aktien oder Immobilienfonds – alle Einkünfte unterliegen der sogenannten Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer. Weil es sich bei DEGIRO aber um einen niederländischen Broker handelt, existieren einige Sonderregelungen für Kunden. Über diese sollten sich alle Anleger informieren, bevor sie mit dem Handel bei DEGIRO beginnen.

Inhaltsverzeichnis

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    Abgeltungssteuer oder Kapitalertragsteuer?

    Die beiden Begrifflichkeiten Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer sorgen bei Anlegern oftmals für Verwirrung. Handelt es sich um verschiedene Begriffe? Ist die eine Steuerart veraltet und die andere seit der Steuerreform 2009 gültig? Grundsätzlich handelt es sich bei der Kapitalertragssteuer um eine besondere Form der Einkommensteuer. Seit dem Jahr 2009 gilt die Einkommenssteuer als abgegolten, sobald die Kapitalertragssteuer bezahlt worden ist. Das bedeutet, dass Kapitaleinkünfte nicht erklärt werden müssen. Oder um es einfacher auszudrücken: Beide Begrifflichkeiten meinen nach aktueller Gesetzeslage denselben Fall, weshalb die Begriffe in diesem Zusammenhang synonym verwendet werden können.

    Worauf wird die DEGIRO Abgeltungssteuer fällig?

    Seit einer Steuerreform aus dem Jahre 2009 gilt, dass die Abgeltungssteuer grundsätzlich auf alle Einkünfte aus Kapitaleinlagen fällig wird. Bis 2009 war dies nicht der Fall, denn der Gesetzgeber sah bis dato unterschiedliche Steuersätze etwa für Einkünfte aus Aktien und Zinserträge vor. Allerdings existieren auch heute noch bzw. spätestens ab 2018 wieder einige Ausnahmen. Daher sei ein detaillierter Blick auf die Abgeltungssteuer geworfen:

    FinanzinstrumentSteuer
    BankeinlagenEs handelt sich vor allem um Festgelder und Tagesgelder. Zwar sind diese nicht bei DEGIRO abschließbar, doch viele Anleger führen entsprechende Konten bei anderen Brokern oder Banken. Besteuert werden müssen dabei grundsätzlich alle Zinserträge, die während der Laufzeit entstehen.
    AktienWer mit Aktien handelt, der zahlt sowohl für die Dividende als auch die realisierten (!) Kursgewinne Steuern. Realisiert meint dabei, dass der Gewinn durch einen Verkauf tatsächlich erzielt und nicht nur virtuell durch Kursanstiege erreicht worden ist. Die Haltedauer der Aktien spielt seit der Reform aus dem Jahre 2009 keine Rolle mehr.
    AnleihenAlle Zinsen und realisierten Kursgewinne von Anleihen sind ohne Ausnahme zu versteuern.
    InvestmentfondsInvestiert ein Anleger in Fonds, kann es zu aktiven Ausschütten der Erträge oder Wiederanlagen kommen. Beide Möglichkeiten unterliegen allerdings der Abgeltungssteuer. Die Gewinne aus der aktiven Veräußerung werden bei der Ausschüttung von der Steuer erfasst. Wichtig: Ab 2018 können Teile der Fondserträge steuerfrei sein, wovon allerdings nur Altfonds betroffen sind, die vor 2009 gekauft worden sind.
    DachfondsAlle ab dem 01.01.2009 erworbenen Dachfonds-Anteile müssen versteuert werden. Hier gelten dieselben Regelungen, die bereits für die Investmentfonds vorgestellt worden sind. Aber: Es existieren keine Ausnahmeregelungen.
    DerivateBeim Handel mit Derivaten entstehen in der Regel keine Zinsgewinne oder Ausschüttungen. Den Kursgewinn müssen Anleger allerdings in voller Höhe versteuern. Das gilt ausdrücklich für alle Derivate, auch wenn in der Zukunft neue Varianten entwickelt werden sollten.

    Fazit: Als Faustregel gilt: Alle Einkünfte aus Kapitalanlagen müssen versteuert werden. Das gilt in Deutschland sowohl für den Handel mit kurzfristig ausgelegten Derivaten als auch den Handel mit Aktien oder Investitionen in Fonds. Zudem existieren für alle Finanzinstrumente einheitliche Steuersätze, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.

    DEGIRO Auszeichnung

    DEGIRO konnte sich 2016 den 1. Platz im großen Onlinebrokervergleich sichern.

    Wie hoch fällt die Abgeltungssteuer aus?

    Bereits erwähnt wurde, dass die Kapitalertragssteuer vor dem Jahr 2009 für verschiedene Finanzprodukte unterschiedlich hoch ausfiel. Mit dem Eintreten des neuen Gesetzes ist dies ausdrücklich nicht mehr der Fall. Erhoben werden insgesamt drei verschiedene Steuern:

    • Abgeltungssteuer: Der pauschale Satz für alle Einkünfte liegt derzeit bei 25%. Als Bemessungsgrundlage gelten alle erzielten Gewinne eines Jahres.
    • Kirchensteuer: Die Kirchensteuer liegt je nach Bundeslag bei 8% bzw. 9%. Bemessungsgrundlage sind dabei allerdings nicht die aktiven Einkünfte, sondern die bereits berechnete Kapitalertragssteuer.
    • Solidaritätszuschlag: Noch immer werden 5,5% an Solidaritätszuschlag fällig, die für den Aufbau Ost verwendet werden sollen. Auch hier ist die Bemessungsgrundlage die bereits bezahlte Steuer.

    Insgesamt kommen Anleger so auf einen Wert von rund 30%. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber einen sogenannten Steuerfreibetrag vorsieht. Dabei handelt es sich um einen Wert von 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete). Auf diese Einkünfte wird keine Steuer fällig.  Ein kurzes Beispiel soll erläutern, wie die Steuer genau ausfällt:

    • Jahr: 2016
    • Einkünfte:000 Euro
    • Familienstand: Ledig

    Der beispielhafte Anleger hat mit Aktienverkäufen im Jahr 2017 einen Gewinn von 5.000 Euro erzielt. Aber: Er muss nicht auf den ganzen Betrag Abgeltungssteuer bezahlen, sondern nur auf 5.000 Euro – 801 Euro = 4.199 Euro. Denn der Gesetzgeber möchte gerade Kleinanleger durch diesen Freibetrag schützen. Zunächst wird die Kapitalertragssteuer an sich berechnet, die bei 25% liegt. In diesem Fall ergibt sich eine Steuerlast von 1.049,75 Euro, die an das Finanzamt abgeführt wird. Allerdings kommen noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag hinzu:

    • Kirchensteuer: 049,75 Euro * 0,09 = 94,48 Euro
    • Solidaritätszuschlag:049,75 Euro * 0,055 = 57,73 Euro

    Insgesamt liegt die Steuerlast also bei 1.201,96 Euro. Prozentual am Ertrag von 5.000 Euro bemessen ergibt sich ein Wert von ungefähr 24%. Dieser kommt zustande, weil es den bereits genannten Freibetrag gibt. Kaum ein Kleinanleger wird wirklich die angesprochenen 30% an Steuern zahlen müssen. Aber: Je höher der Gewinn ausfällt, desto stärker strebt die prozentuale Belastung gegen 30%.

    Fazit: In Deutschland muss grundsätzlich eine Steuer von 25% auf alle Kapitaleinkünfte bezahlt werden, unabhängig davon, mit welchem Finanzinstrument die Erträge erwirtschaftet worden sind. Hinzu kommen die Kirchensteuer von 8% bzw. 9% und der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%. Ohne den Freibetrag ergäbe sich eine Steuer von ungefähr 30%, durch diesen Betrag sinkt die Last aber vor allem für Kleinanleger.

    DEGIRO App

    Die DEGIRO App ist für iOS und Android verfügbar.

    Führt DEGIRO Abgeltungssteuer automatisch ab?

    Zur Kapitalertragssteuer existieren einige wichtige Regelungen bezüglich der Fälligkeit, dem Zeitpunkt der Zahlung und der Verrechnung von Verlusten. Diese Fragen werden weiter unten in einem kurzen FAQ behandelt. Wichtig ist für Anleger auch, sich um die Bezahlung der Steuer an sich zu kümmern. Das Prozedere sei anhand einer deutschen (!) Bank kurz vorgestellt:

    1. Der Anleger entscheidet sich zu einer Depoteröffnung bei seiner (teuren) Hausbank.
    2. Im ersten Jahr werden Dividenden von 1.500 Euro erwirtschaftet, die entsprechend versteuert werden müssen.
    3. Die Hausbank führt die anfallende Steuerlast direkt an das Finanzamt ab, der Anleger muss sich um nichts weiter kümmern.

    Jedoch gilt dies explizit nicht für ausländische Kreditinstitute und Broker wie DEGIRO. Das Unternehmen steht praktisch nicht mit dem Finanzamt in Kontakt, so dass Anleger die Steuer manuell abführen müssen. Der Ablauf sei ebenfalls kurz vorgestellt:

    1. Anleger eröffnen ein Depot bei DEGIRO, weil es sich um den günstigsten Broker Europas handelt.
    2. Im ersten Jahr werden Kapitalerträge in Höhe von 1.500 Euro erwirtschaftet. Hierüber informiert DEGIRO im Rahmen eines jährlichen Depotauszugs, der alle steuerrelevanten Daten enthält.
    3. Im Zug der Einkommensteuererklärung müssen Anleger das Formular „Kap“ ausfüllen. Hierin werden alle Kapitaleinkünfte angegeben, die außerhalb von deutschen Banken erwirtschaftet worden sind.
    4. Das Finanzamt prüft die Steuererklärung und zieht die Steuer anschließend vom Konto des Steuerpflichtigen ein.

    In gewisser Weise bedeutet dies, dass ein Mehraufwand für den Anleger entsteht. Allerdings ist der Depotauszug so ausführlich und selbsterklärend, dass auch Laien eine entsprechende Anlage in ihrer Steuererklärung ausfüllen können. Wer sich dies nicht zutraut oder wem schlicht die Zeit fehlt, der sollte sich an einen Steuerberater wenden. Dieser erstellt dann die komplette Einkommenssteuererklärung, so dass Rechtssicherheit gewährleistet ist.

    DEGIRO ETF-Handel

    Positiv an dieser Regelung ist hingegen, dass die Steuer nicht direkt anfällt. Ein Beispiel: Der Anleger verkauft Anfang 2016 einige Aktien und erzielt einen Gewinn von 5.000 Euro. Erst Mitte 2017 muss die Einkommenssteuererklärung abgegeben werden, das Geld wird sogar meist erst im Juli oder September abgebucht. Bis zu diesem Zeitpunkt kann praktisch frei über das Kapital verfügt werden. Aber: Anleger sollten das Geld am besten sicher zur Seite legen, schließlich führt an der Steuerzahlung an sich kein Weg vorbei.

    Fazit: Wer beim niederländischen Broker DEGIRO handelt, der muss sich selbst um die Kapitalertragssteuer kümmern. Denn das ausländische Unternehmen leitet keine Daten an das deutsche Finanzamt weiter, verschickt jedoch einen übersichtlichen Depotauszug an deutsche Kunden. Anhand des Dokuments ist es vergleichsweise einfach möglich, die Anlage „Kap“ im Rahmen der Erklärung auszufüllen. Wer sich allerdings unsicher ist, sollte im Zweifelsfall immer einen Steuerberater konsultieren.

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    Kann bei DEGIRO der Freistellungsauftrag genutzt werden?

    Bereits angesprochen wurde, dass es bei der Abgeltungssteuer einen gewissen Freibetrag gibt. Alleinstehende zahlen bis zu einem Betrag von 801 Euro keine Steuern, bei Verheirateten sind es 1.602 Euro für beide Ehepartner zusammen. Genutzt wird dieser Freibetrag in der Regel, indem ein sogenannter Freistellungsauftrag an die Bank versendet wird. Bis zu einem Gewinn in der Höhe des Freistellungsauftrags (max. 801 bzw. 1.602 Euro) führt die Bank dann keine Steuer an das Finanzamt ab.

    Schon an dieser Stelle sollte deutlich werden, dass dies im Falle der DEGIRO Steuern anders ist. Denn das Unternehmen führt die Kapitalertragssteuer nicht automatisch an das deutsche Finanzamt ab, weshalb auch kein entsprechender Freistellungsauftrag gestellt werden kann. Ist deshalb der Freibetrag nicht nutzbar? Natürlich kann die Steuerlast reduziert werden, sonst wäre die Eröffnung eines Depots bei einem ausländischen Broker wenig sinnvoll.

    Auch hier gilt wieder, dass sich Anleger selbst hierum kümmern müssen, wobei generell zwei Möglichkeiten existieren:

    1. Anleger geben im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung an, dass sie den Freibetrag für die ausländischen Kapitaleinkünfte verwenden wollen.
    2. Es wird ohnehin ein zweites Depot bei einer deutschen Bank geführt bzw. Festgeld bei einer deutschen Bank angelegt. Übersteigen die Einkünfte aus diesen Investitionen den Freibetrag von 801 Euro, kann dieser vollständig für die inländischen Depots genutzt werden.

    Auch an dieser Stelle sei wieder auf den Steuerberater verwiesen, der Anleger genauer beraten kann. Er schafft es, das Optimum aus den Freibeträgen herauszuholen und dabei vor allem keine Fehler zu machen. Vor allem bei der ersten Steuererklärung sollten sich Anleger daher beraten lassen, aber auch wenn größere Anschaffungen anstehen (Immobilien, Kredite etc.) kann dies sinnvoll sein und unterm Strich viel Geld (und Zeit) sparen.

    Fazit: Bei DEGIRO kann generell kein Freistellungsauftrag eingereicht werden, denn das Unternehmen ist in den Niederlanden ansässig. Allerdings haben Trader natürlich trotzdem die Möglichkeit, den Freibetrag von 801 Euro zu nutzen. Dies muss jedoch im Zuge der Einkommensteuererklärung erfolgen, auch hier wird die Anlage „Kap“ genutzt.

    DEGIRO Sicherheit

    DEGIRO gilt als sicher und zuverlässig

    Sonderfall: Quellensteuer

    Beim Handel mit Aktien und Fonds, die nicht aus Deutschland stammen, bleibt die Quellensteuer oft unberücksichtigt – obwohl es sich um eine wichtige Steuer handelt. Gemeint ist praktisch die Kapitalertragssteuer anderer Nationen. Diese wird fällig, wenn deutsche Anleger etwa ausländische Aktien halten und eine Dividende bekommen. In den USA würde diese Quellensteuer 30% betragen, ein erheblicher Teil der Dividende fließt also nicht zum Anleger.

    Theoretisch entstünde jetzt eine doppelte Besteuerung. Denn den übrigen Gewinn – beispielsweise 70 Euro – müsste der Anleger in Deutschland noch einmal versteuern. Es existieren allerdings zwei Mechanismen, die hiervor schützen sollen:

    • Abkommen: Deutschland verfügt mit zahlreichen Staaten über ein Abkommen bezüglich der Quellensteuer. In den USA zahlen deutsche Anleger daher beispielsweise nur 15% Quellensteuer statt den sonst gültigen 30%. Auch für die meisten EU-Nationen und andere, große Wirtschaftsnationen gelten derlei Abkommen.
    • Verrechnung: Die bezahlte Quellensteuer lässt sich im Zuge der Einkommenssteuererklärung zumindest teilweise mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnen. Im Endeffekt wird eine mögliche Mehrbelastung damit auf ein Minimum reduziert oder diese entfällt vollständig. Hier gilt jedoch unabhängig vom Broker: Anleger sind selbst dafür verantwortlich, sich die Quellensteuer wieder zurückzuholen.

    Explizit gilt diese Regelung nicht für Aktienverkäufe. Hier zahlen Investoren die Steuer ausschließlich in dem Land, in dem sie wirklich ansässig sind.

    Fazit: Unabhängig vom eigenen Broker fällt teilweise eine sogenannte Quellensteuer an. Es handelt sich um die Kapitalertragssteuer des Landes, in dem Dividenden von Fonds und Einzelaktien ausgeschüttet werden. Damit keine doppelte Steuerlast entsteht, hat der deutsche Gesetzgeber mit vielen Nationen ein Abkommen über diese Steuer geschlossen. Zudem lässt sich ein Großteil der bezahlten Quellensteuer mit der Abgeltungssteuer verrechnen.

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    Andere Steuern in anderen Ländern

    Abschließend muss erwähnt werden, dass vor allem in Großbritannien, Irland, Frankreich und Italien eine weitere Steuer anfallen kann. Auch hier gilt: Dies hat nichts mit DEGIRO als Broker zu tun, sondern mit den Gesetzen in den jeweiligen Ländern. Wer also beispielsweise Aktien von TOTAL kauft, einem französischen Unternehmen, muss in gewisser Weise die französische Steuergesetzgebung beachten.

    Genauer gesagt wird hier die sogenannte Finanztransaktionssteuer fällig. Auch in Deutschland wurde ihre Einführung diskutiert, sie scheiterte jedoch vor allem an Finanzminister Schäuble. Konkret müssen Anleger für jeden Kauf von Aktien einen bestimmten Wert des Transaktionsvolumens an das jeweilige Finanzamt abführen. Dabei erfolgt die Zahlung vollautomatisch, ihre Höhe ist allerdings von Land zu Land verschieden. In Frankreich liegt der Wert beispielsweise bei 1%, in Italien sind es 0,5%. Zudem existieren einige Ausnahmen, etwa für Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung. DEGIRO klärt umfänglich über die Finanztransaktionssteuer auf und weist vor entsprechenden Käufen hierauf hin.

    Fazit: Wer mit Aktien handelt, zahlt in einigen Fällen eine Pauschale Steuer, die auf das Transaktionsvolumen angerechnet wird. Es handelt sich um die sogenannte Transaktionssteuer, die vor allem in Frankreich, Italien, Großbritannien und Irland erhoben wird. Es ist nicht möglich, diese Steuer mit der Abgeltungssteuer zu verrechnen.

    DEGIRO Kosten

    3 Fragen und Antworten zur DEGIRO Abgeltungssteuer

    1. Wann muss die Steuer bezahlt werden?
      Wer bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker ein Depot führt, zahlt die Steuer immer direkt. Denn die Unternehmen führen das Geld automatisch an das Finanzamt ab. Bei ausländischen Brokern geben Steuerzahler die Erträge hingegen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung an. Somit kann es bis zu 1,5 Jahre dauern, bis die Steuer auf realisierte Gewinne tatsächlich bezahlt wird.
    2. Wann fällt die Steuer an?
      Hingegen unterscheidet sich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer hiervon. Der Gesetzgeber sieht eine Besteuerung immer genau dann vor, wenn die Gewinne wirklich aktiv entstanden sind. Heißt: Wer eine Aktie 10 Jahre lang hält und Ende des 10. Jahres verkauft, der zahlt im 10. Jahr die volle Steuer für den realisierten Gewinn. Wurden in den Jahren zuvor bereits Dividenden ausgeschüttet, so sind diese in den jeweiligen Perioden gesondert zu versteuern.
    3. Lassen sich Gewinne mit Verlusten verrechnen?
      Grundsätzlich ist es möglich, Gewinne und Verluste miteinander zu verrechnen. Wer beispielsweise eine Lebensversicherung verkauft und dabei Verluste einstreicht, kann diese mit Zinserträgen aus Sparkonten verrechnen. Dies gilt allerdings nicht für Aktienverluste oder Gewinne aus Zertifikaten. Bei spekulativen Produkten sind Verrechnungen nur innerhalb einer Anlageklasse möglich.

    Fazit: DEGIRO Steuern selbst abführen

    Investiert ein privater Verbraucher in Finanzinstrumente, müssen auf die Erträge Steuern bezahlt werden. Seit 2009 ist es dabei egal, ob in Fonds, Derivate oder Einzelaktien investiert wird – es gilt immer ein pauschaler Steuersatz von 25%. Hinzu kommen die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, die allerdings auf die Steuerlast an sich berechnet werden. Allerdings sieht der Gesetzgeber einen Steuerfreibetrag von 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) vor, der vor allem Kleinanleger entlasten soll.

    Wer ein Konto bei einer deutschen Bank führt, muss sich nicht weiter mit dem Prozess der Steuerzahlung auseinandersetzen. Denn hierzulande ansässige Kreditinstitute führen die Zahlung automatisch an das Finanzamt ab. Dies gilt jedoch nicht für Kunden ausländischer Broker und Banken. Für die Zahlung der DEGIRO Steuern ist der Anleger selbst verantwortlich, hierbei unterstützt der niederländische Broker seine Kunden allerdings. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird einfach das Formular Kap ausgefüllt und entsprechend abgeschickt.

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    Bilderquelle:

    • shutterstock.com
    • degiro.de

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